Carles Puigdemont    
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 Puigdemont

Das Eingangstor zur JVA Neumünster


 

Dies ist die Pforte der JVA Neumünster.

Sie trennt Familieneltern von ihren Familien, Freiheit von Fremdbestimmung, draußen von drinnen, Katalonien von Spanien, Europa von EU.

5.4.2018

 

Oberlandesgericht Schleswig:
Puigdemont kommt unter Auflagen frei

Das OLG teilte mit, daß Kataloniens Ministerpräsident Puigdemont wegen der angeblichen „Rebelión“ nicht an Spanien ausgeliefert werden kann, daher sei eine „Fluchtgefahr deutlich herabgemildert“.

Der katalanische Ministerpräsident Carles Puigdemont kommt voraussichtlich am heutigen Freitag frei, unter den Auflagen, D nicht zu verlassen und 75 k Lösegeld zu löhnen. Das OLG ist der Auffassung, „daß sich hinsichtlich des Vorwurfs der Rebellion die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist“. <Womit das Gericht den amtierenden Generalstaatsanwalt Georg Friedrich Güntge als Deppen aussehen läßt, denn der hatte Rebelión für hochwahrscheinlich gehalten.>

Etwas anderes gelte für den Vorwurf der „Korruption“ in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung nicht als von vornherein unzulässig, begründete das OLG seine Entscheidung. Der Politiker kann nach Ansicht der Richter aber unter Auflagen freikommen, weil der Vorwurf der Untreue nicht so schwer wiegt.

Anhaltspunkte dafür, daß Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien nicht ersichtlich. <Sonderbar – die anderen Gefangenen katalanischen Regierungsmitglieder liefern keine ,Ersichtlichkeit‘? Hier zeigt sich bitter der Mangel, daß Richter in Deutschland (und vermutlich weltweit) keine Logikausbildung erhalten.>

--Ausführlicher siehe: OLG.